Weshalb eine jährliche Wartung Sinn macht                                                                                                                          

Regelmäßige Wartung - lästiges Übel oder Kosteneinsparung? 

Vergleichbar mit Ihrem Kraftfahrzeug, verhindert auch eine regelmäßige Wartung Ihrer Gastherme bzw. des Öl-Heizkessels unnötige Reparaturen und Ausfälle bei Heizung und warmem Wasser. Zumeist treten diese dann auch noch zu den unpassensten Zeiten auf, wie in der Heizperiode oder an Feiertagen, wo schwerlich ein Reparaturtermin bei einem Kundendienst mit günstigen Konditionen zu finden ist. Also, besser bereits außerhalb der Heizperiode an eine Wartung oder gar Reparatur des Wärmeerzeugers denken! Ein regelmäßig gewartetes Heizgerät beruhigt nicht nur das Gewissen, sondern schont zudem den Geldbeutel durch saubere Verbrennung  und der damit verbunden Energieausnutzung, sowie geringste Umweltemissionen.

 

Pflichten des Betreibers

Die regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage gehört laut Energieeinsparverordnung (EnEV) sogar zu den Pflichten des Betreibers und muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Da es sich bei Ihrer Gastherme oder dem Öl-Heizkessel um eine Feuerstätte handelt, sollte dies auch aus Gründen Ihrer persönlichen Sicherheit selbstverständlich sein.

 

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt eine jährliche Überprüfung der Anlage. Hierzu kann der Heizungsbetreiber einen Wartungsvertrag mit einem Installationsunternehmen abschließen. Die Kosten hierfür machen sich rasch bezahlt – nicht nur durch die Einsparung des Energieverbrauches durch einen optimalen Betrieb, sondern auch durch eine längere Lebensdauer des Heizgerätes.

 

Ein weiterer Vorteil bei Abschluss eines Wartungsvertrages liegt auch darin begründet, dass Ihr Installateur Ihr Heizgerät mit den Kenndaten und den Anlagenkomponenten besser kennt und sich somit auf Störungen oder Reparaturen innerhalb des Betriebszyklus einstellen kann.

 

Tipp: Lohnkosten der Heizungswartung sind absetzbar

Ein Teil der Kosten für die Heizungswartung können steuerlich geltend gemacht werden und sind direkt von der Steuerschuld abziehbar: Anerkannt werden jeweils 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkerrechnungen, maximal bis zu 1200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind nicht  abzugsfähig. Diese steuerliche Begünstigung gilt übrigens auch bei einer Heizungsmodernisierung. Konsultieren Sie hierzu Ihren Steuerberater!

 

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie uns die Wartung Ihrer Gastherme oder des Öl- Heizkessels anvertrauen wollen. Aufgrund verschiedener Hersteller und Fabrikate, ist auch der Aufwand für die Wartungsarbeiten nicht einheitlich. Teilen Sie uns deshalb Fabrikat, Typenbezeichnung und Baujahr mit, damit wir Ihnen einen Angebotspreis unterbreiten können. Marktübliche Warmwasserspeicher besitzen zum Schutz vor Korrosion eine Opferanode, die sich im Laufe der Jahre verbraucht. Denken Sie deshalb bitte auch an die regelmäßige Prüfung und Erneuerung dieser zumeist aus Magnesium bestehenden Anode, bevor Ihr Warmwasserspeicher irreparabel beschädigt wird!

 

 

Beispiel einiger Wartungsschritte an einer Gas-Brennwerttherme Fabrikat Buderus Logamax plus

Beispiel: Wartung eines Brötje Ölheizkessels

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© Michael Schäftlein, Gas- Wasserinstallationen & Heizungsbau